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   VG Gießen, 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI   

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VG Gießen, 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI (https://dejure.org/2020,1605)
VG Gießen, Entscheidung vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI (https://dejure.org/2020,1605)
VG Gießen, Entscheidung vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI (https://dejure.org/2020,1605)
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Wird zitiert von ... (13)

  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2020 - 11 S 8.20

    Rodungsarbeiten für das Tesla-Gelände Grünheide dürfen fortgesetzt werden

    Ferner beruft sich der Antragsteller zu 2 auf ein - in Kopie vorgelegtes - Urteil des Verwaltungsgerichts Gießen vom 22. Januar 2020 zum Geschäftszeichen VG 1 K 6019/18.GI (UA S. 29 ff.), wonach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG, der Ausnahmen von den Verboten des § 44 BNatSchG im Einzelfall "aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art" zulässt, im Bereich des Vogelschutzes nicht mit den vorrangigen Bestimmungen der Vogelschutzrichtlinie (VRL) vereinbar und deshalb unwirksam sei, da die in Art. 9 Abs. 1 VRL geregelten Ausnahmetatbestände abschließend seien und keinen mit § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG übereinstimmenden Ausnahmetatbestand kennen würden.
  • VG Wiesbaden, 24.07.2020 - 4 K 2962/16

    Verpflichtung zur Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung für die

    Nach anderer Auffassung ist der Begriff "öffentliche Sicherheit" dagegen in Anlehnung an die Überlegungen des Europäischen Gerichtshofs zum entsprechenden Begriff in Art. 36 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) enger zu verstehen (vgl. VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI -, Rn. 119, juris).

    Die Kammer geht davon aus, dass auch die Errichtung eines einzelnen Windparks für die existenzielle Frage der Versorgungssicherheit mit erneuerbaren Energien in Hessen wesentlich sein kann (a.A. wohl VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI -, Rn. 123 ff., juris).

    Die existentielle Bedeutung der Windkraftenergie für die Versorgungssicherheit kann auch nicht mit dem Argument negiert werden, dass der Stromaustauschsaldo in der Bundesrepublik Deutschland seit 2003 stets einen höheren Stromexport als -import aufgewiesen habe und auch die Möglichkeit bestehe, Strom aus anderen Quellen zu gewinnen, sodass ein drohender Versorgungsengpass nicht ersichtlich sei (so aber wohl VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI -, Rn. 119 - 127, juris).

    e) Ob über die Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 4 BNatSchG hinaus auch eine Ausnahme nach § 45 Abs. 7 S. 1 Nr. 5 BNatSchG (zwingende Gründe des überwiegenden öffentlichen Interesses) erteilt werden könnte oder ob diese Norm wegen Europarechtswidrigkeit unanwendbar bleiben muss (so vor allem: VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020, 1 K 6019/18.GI m.w.N. (kritisch hierzu: Gellermann, NuR 2020, 178); a.A.: Gellermann, in: Landmann/Rohmer, UmweltR, 92. EL Februar 2020, § 45 BNatSchG Rn. 24; Müller-Mitschke, NuR 2015, 741), kann vorliegend dahinstehen.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 12.03.2021 - 7 B 8/21

    Anfechtung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung von 5 Windenergieanlagen

    - 1 K 6019/18.GI -, ZUR 2020, 430 = juris.

    vgl. Müller/Klostermeier, Entscheidungsbesprechung zu 1 K 6019/18.GI, NVwZ 2020, 774, und auch die Gesetzentwurfsbegründung BT-Drs.

  • VGH Baden-Württemberg, 11.12.2023 - 10 S 1914/22

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung von Windkraftanlagen; Prüfung der

    von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang zur Senkung des Tötungsrisikos des Rotmilans unter die Signifikanzschwelle geeignet ist, kommt es auf die Frage der Unionsrechtskonformität der Ausnahmeregelung der § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 und Nr. 5 BNatSchG oder des (hier zudem nicht einschlägigen) § 45b Abs. 8 Nr. 1 BNatSchG nicht entscheidungserheblich an (siehe zur Frage der Unionsrechtskonformität des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG Jurdt, Artenschutz und Windenergieanlagen, S. 263 ff. m. w. N.; zudem VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.Gl - NuR 2020, 206 sowie andererseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2021 - 7 B 8/21 - BauR 2021, 957 = juris Rn. 40 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 11 S 8/20 - ZNER 2020, 119 = juris Rn. 39).
  • VGH Bayern, 07.02.2023 - 22 CS 22.1908

    Zu den Möglichkeiten der Fehlerheilung bei Missachtung der

    Nach den Abstandsempfehlungen für Windenergieanlagen zu bedeutsamen Vogellebensräumen sowie Brutplätzen ausgewählter Vogelarten der Länderarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten (LAG VSW) vom April 2015 seien bei Greifvögeln die Hauptkorridore zwischen Schlaf- und Nahrungsplätzen freizuhalten (VG Gießen, U.v. 22.1.2020 - 1 K 6019/18.Gl - juris Rn. 99).

    So sei entgegen der Annahme des Verwaltungsgerichts der Mäusebussard nach übereinstimmender naturschutzfachlicher Einschätzung eine kollisionsgefährdete Vogelart, da er kein Meideverhalten gegenüber den Anlagen zeige (VG Gießen, U.v. 22.1.2020 - 1 K 6019/18.Gl - Rn. 99; LfU Brandenburg, Informationen über Einflüsse der Windenergienutzung auf Vögel, Stand 17.6.2022: Der Mäusebussard sei die häufigste als Kollisionsopfer gemeldete Vogelart.).

    Das vom Antragsteller bemühte Urteil des VG Gießen vom 22. Januar 2020 (1 K 6019/18.Gl - juris) rechtfertigt, wie das Verwaltungsgericht München unter Hinweis auf unterschiedliche Sachverhalte/Rahmenbedingungen ausführt, keine Abweichung vom BayWEE (vgl. auch NdsOVG, B.v. 24.9.2021 - 12 ME 45/21 - juris Rn. 113: gerade keine - wie vom VG Gießen angenommene - allseits anerkannte naturschutzfachliche Auffassung bzgl. der Schlaggefährdung der Art Mäusebussard).

  • VG Darmstadt, 04.11.2021 - 6 K 826/17
    Dies habe auch das Verwaltungsgericht Gießen, 1 K 6019/18, vor Kurzem bestätigt.

    Ob die Regelung des § 47 Abs. 7 Nr. 5 BNatSchG gegen Art. 9 Abs. 1 VRL verstößt, wovon das VG Gießen in seinem Urteil vom 22.01.2020 in dem Verfahren 1 K 6019/18.GI, juris, ausgeht, bedarf vorliegend keiner Entscheidung.

    Aber selbst wenn man annimmt, dass unionsrechtlich eine enge Auslegung des Begriffs der öffentlichen Sicherheit im Sinne des Art. 9 Abs. 1 lit. a) Spiegelstrich 1 VRL geboten ist (so VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI -, juris, Rn. 120, unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu Art. 36 AEUV, Urteil vom 10.07.1984 - C 72/83 -, juris), geht die Kammer mit dem Verwaltungsgerichts Wiesbaden, Urteil vom 24.07.2020 - 4 K 2962/16.WI -, juris, davon aus, dass eine solche der Erteilung einer Ausnahme ebenfalls nicht entgegensteht.

  • VGH Baden-Württemberg, 05.10.2022 - 10 S 1485/21

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung für die Errichtung und den Betrieb eines

    Da die Ausnahmevoraussetzungen des § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 3 BNatSchG erfüllt sind, kommt es für die Rechtmäßigkeit der auf dieser Grundlage erteilten Ausnahme auf die Ausführungen des Klägers zu den Ausnahmegründen des § 45 Abs. 7 Nr. 4 und 5 BNatSchG nicht an (vgl. hierzu einerseits VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18.GI - NuR 2020, 206 sowie andererseits OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 12.03.2021 - 7 B 8/21 - BauR 2021, 957 = juris Rn. 40 ff. und OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20.02.2020 - 11 S 8/20 - ZNER 2020, 119 = juris Rn. 39).
  • VG Köln, 19.01.2023 - 14 L 387/22

    Windpark Butendiek: Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien nach

    Darauf, ob § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 5 BNatSchG mit Art. 9 Buchst. a VRL möglicherweise unvereinbar ist, vgl. so VG Gießen, Urteil vom 22.1.2020 - 1 K 6019/18.GI -, juris, Rn. 105 ff., a. A.: OVG NRW, Beschluss vom 12.3.2021 - 7 B 8/21 -, juris, Rn. 40; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 20.2.2020 - OVG 11 S 8/20 -, juris, Rn. 39, kommt es damit im Hinblick auf den jedenfalls anwendbaren § 45 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BNatSchG nicht an.
  • VG Kassel, 17.02.2020 - 7 K 6271/17

    Windenergie; Drittanfechtung durch Naturschutzvereinigung; "verspätete"

    Der Mäusebussard ist jedoch nicht windkraftsensibel (so auch: OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2016 - 12 ME 58/16, Rn. 40, juris; VGH Mannheim, Beschluss vom 6. Juli 2016 - 3 S 942/16, Rn. 70, juris; a. A.: VG Gießen, Urteil vom 22. Januar 2020 - 1 K 6019/18.GI, Rn. 99, juris).
  • VG Saarlouis, 15.12.2021 - 5 K 752/20

    Zur Rechtmäßigkeit einer teilweisen Betriebsuntersagung einer Windenergieanlage

    Soweit der Beklagte auf eine Entscheidung des VG Gießen vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18 - hinweise, sei diese nicht zitierfähig, da sie noch nicht rechtskräftig sei.

    [Vgl. u.a. VG Cottbus, Urteil vom 07.03.2013 - 4 K 6/10 -, juris; VG Halle, Urteil vom 23.11.2010 - 4 A 34/10 -, juris; vgl. auch VG Gießen, Urteil vom 22.01.2020 - 1 K 6019/18 -, juris.].

  • VGH Hessen, 10.03.2022 - 9 B 1348/20

    Windpark Constantia Forst II bei Gründau und Wächtersbach kann gebaut werden

  • VG Saarlouis, 15.09.2021 - 5 K 956/21

    Verfristeter Widerspruch gegen die Genehmigung von Windenergieanlagen

  • VG Stade, 03.01.2023 - 1 B 1527/22
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